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Steuer-Schummel im Kanton: 681 versuchten es – 593 gingen zu weit

  • Autorenbild: Marcel Baumgartner
    Marcel Baumgartner
  • 19. Apr.
  • 4 Min. Lesezeit
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – das zeigt ein aktueller Entscheid im Fall von Unternehmer Peter Spuhler. Das Bundesgericht verlangt 865’000 Franken zurück. Während ein prominenter Steuerfall landesweit diskutiert wird, füllen im Kanton St.Gallen Tausende ihre Steuererklärung aus. 1274 Hinterziehungsverfahren allein im Jahr 2025 machen deutlich: Es geht nicht nur um Einzelfälle – sondern um die Frage, wie ehrlich wir beim Deklarieren wirklich sind.

Felix Sager, Leiter des Kantonalen Steueramts St.Gallen. (Bild: zVg.)
Felix Sager, Leiter des Kantonalen Steueramts St.Gallen. (Bild: zVg.)

Es ist wieder diese Zeit des Jahres. Die Steuererklärung liegt auf dem Küchentisch, Belege stapeln sich, Fristen rücken näher. Während im Kanton St.Gallen tausende Menschen ihre Einkommen und Vermögen deklarieren, sorgt ein prominenter Fall für Schlagzeilen: Im Fall von Peter Spuhler hat das Bundesgericht entschieden, dass 865’000 Franken zurückzuzahlen sind.

Doch jenseits prominenter Namen stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie verbreitet ist Steuerhinterziehung im Alltag? Und wie geht der Kanton St.Gallen damit um?

 

1274 Verfahren in einem Jahr

Die Zahlen sind nüchtern – und deutlich. «Im Jahr 2025 wurden 1274 Steuerhinterziehungsverfahren durchgeführt, davon 593 wegen vollendeter und 681 wegen versuchter Steuerhinterziehung», sagt Felix Sager, Leiter des Kantonalen Steueramts St.Gallen. Im Vergleich zu den Vorjahren bewege sich diese Zahl «in etwa auf gleich hohem Niveau».

Von einer Explosion der Fälle kann also keine Rede sein. Von Einzelfällen allerdings auch nicht. Hinter jeder Zahl steht ein konkreter Sachverhalt – und oft eine Gratwanderung zwischen legaler Optimierung und strafbarer Hinterziehung.

 

Optimieren, umgehen oder täuschen?

Gerade jetzt, wenn Steuerpflichtige Abzüge prüfen und Gestaltungsspielräume ausloten, wird die Abgrenzung relevant. Wo endet legitime Steueroptimierung?

«Zulässiges Optimieren liegt vor, wenn die steuerliche Gestaltung sich auf die bestehende Rechtslage abstützen kann», erklärt Sager. Wer gesetzlich vorgesehene Abzüge nutzt, handelt korrekt.

Anders verhält es sich bei der sogenannten Steuerumgehung. Diese liegt nach Auffassung der Behörden dann vor, wenn eine gewählte Rechtsgestaltung «ungewöhnlich, sachwidrig oder absonderlich» erscheint, wirtschaftlich unangemessen ist und offensichtlich nur dem Zweck dient, Steuern zu sparen, die bei sachgerechter Ordnung geschuldet wären. Zudem muss sie tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

«Klar illegal ist zum Beispiel das Nichtdeklarieren von Einkommen und Vermögen oder die Fälschung von Belegen, etwa eines Lohnausweises», sagt Sager. Hier endet jeder Interpretationsspielraum.


«Der Steuerausfall ist nicht schätzbar – er dürfte aber nicht unerheblich sein.»

Getrickst wird überall

In welchen Bereichen besonders häufig getrickst wird, lässt sich überraschend wenig konkretisieren. «Mehrjährige Betrachtungen zeigen, dass in sämtlichen Bereichen getrickst wird», sagt Sager. Weder bei Vermögen noch bei Liegenschaften, Unternehmensstrukturen oder Auslandbezügen gebe es klare Schwerpunkte.

Auch soziale Faktoren liefern kein eindeutiges Muster. «Zwischen Altersgruppen, Bildungsniveau und verschiedenen Berufen lassen sich keine Bereiche feststellen, in denen oft getrickst wird.» Steuervergehen sind demnach kein exklusives Phänomen einer bestimmten Einkommens- oder Vermögensklasse. Dieses Bild deckt sich laut Sager auch mit Erfahrungen aus anderen Kantonen wie Zürich.

 

Die Dunkelziffer bleibt hoch

Wie hoch der tatsächliche Steuerausfall ist, weiss niemand genau. «Da es sich um eine Dunkelziffer handelt, ist dieser Steuerausfall nicht schätzbar. Er dürfte aber nicht unerheblich sein», sagt Sager.

Entdeckt werden Fälle meist nicht durch spektakuläre Hinweise, sondern durch Routinearbeit. «Im Grossteil der Fälle ergeben sich im Rahmen des Veranlagungsverfahrens Ungereimtheiten, denen das Veranlagungspersonal nachgeht.» Besteht der Verdacht auf schuldhaftes Verhalten, wird ein Hinterziehungsverfahren eingeleitet. Hinweise von Dritten seien «klar in der Minderheit». Auch Selbstanzeigen sind rückläufig.

 

Selbstanzeige: Vom Ansturm zum Rückgang

Bei Einführung der straflosen Selbstanzeige wurden die Behörden «überschwemmt». Viele nutzten die Gelegenheit, unversteuerte Vermögen offenzulegen. Heute ist die Zahl tendenziell rückläufig.

Die Motive sind unterschiedlich. «Hinter den Selbstanzeigen können verschiedene Motive stecken», sagt Sager, «etwa die dauernde Angst, entdeckt zu werden; das Bedürfnis, noch zu Lebzeiten reinen Tisch zu machen; Druck eines Ehegatten; oder der Wunsch, über das Geld frei verfügen zu können.»

 

Wirkung des Informationsaustauschs

Ein markanter Einschnitt war die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA). Die Zahlen zeigen eine klare Dynamik: 2020 wurden zwei entsprechende Verfahren geführt, 2021 waren es 94, 2022 erreichte die Zahl mit 240 ihren Höhepunkt. Danach sank sie wieder – 162 im Jahr 2023, 33 im Jahr 2024. Insgesamt wurden 531 Verfahren durchgeführt. Für 2025 liegen noch keine vollständigen Zahlen vor.

«Wir gehen davon aus, dass allein das Wissen, dass es einen automatischen Informationsaustausch gibt, die Anzahl Steuerhinterziehungen reduziert hat», sagt Sager. Messen lasse sich dieser Effekt allerdings nicht. Ob sich Methoden verlagern, sei ebenfalls unklar. Innerhalb der Schweiz gilt weiterhin das Bankgeheimnis.

 

«Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Steuerpflichtigen ehrlich sind.»

Gleichbehandlung – auch bei Prominenten

Prominente Fälle wie jener von Peter Spuhler prägen die öffentliche Wahrnehmung. Schnell entsteht der Eindruck, Reiche oder Bekannte würden anders behandelt. Sager widerspricht klar: «Das Kantonale Steueramt behandelt alle Steuerpflichtigen gleich. Es gibt keine Bevorzugung von prominenten oder sehr vermögenden Steuerpflichtigen. Die Rechtsordnung gilt auch für solche Personen.»

Gerade in Zeiten politischer Polarisierung ist diese Botschaft zentral. Das Schweizer Steuersystem basiert auf dem sogenannten gemischten Verfahren. «Die Steuerpflichtigen haben das Recht und die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, die vollständig und korrekt sein muss. Die Steuerbehörde hat eine Untersuchungspflicht», erklärt Sager.

Das System lebt vom Vertrauen. «Das Kantonale Steueramt geht grundsätzlich davon aus, dass die Steuerpflichtigen ehrlich sind und korrekte Angaben machen. Insofern kann von einem Vertrauensverhältnis gesprochen werden.»

 

Strenge Sanktionen, moderates System

Gleichzeitig setzt das System klare Grenzen. «In der Schweiz wird Steuerhinterziehung relativ streng bestraft, was ein Anreiz ist, korrekt zu deklarieren», sagt Sager. Insgesamt gehe man davon aus, dass sich Steuerhinterziehung «in Grenzen hält» – auch, weil die Steuerbelastung im internationalen Vergleich moderat sei.

Hinzu komme ein gesellschaftliches Bewusstsein: Viele Menschen wüssten, dass staatliche Leistungen – Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur oder Sicherheit – finanziert werden müssen. «Aber es ist sicher sinnvoll, immer wieder darauf hinzuweisen, dass ein funktionierender Staat sehr wichtig ist und dass dies keine Selbstverständlichkeit ist.»

 

Zwischen Pflicht und Verantwortung

Während also die Steuerformulare ausgefüllt werden, steht jede und jeder vor derselben Entscheidung: vollständig deklarieren – oder riskieren, dass Ungereimtheiten auffallen. Die 1274 Verfahren im Jahr 2025 zeigen, dass Kontrolle Realität ist. Der Fall Spuhler zeigt, dass auch prominente Namen keinen Schutz bieten.

Steuerhinterziehung ist mehr als ein juristisches Problem. Sie berührt das Fundament des Gemeinwesens: das Vertrauen zwischen Staat und Bürgern. Das Schweizer Modell setzt auf Kooperation – und auf die Einsicht, dass Solidarität kein abstrakter Begriff ist, sondern sich in Zahlen niederschlägt.

 

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